Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anwendungsbereich

Diese Richtlinien gelten

- für in § 3a des Medienkooperations- und -förderungs- Transparenzgesetzes, MedKF-TG, BGBl. I Nr. 125/2011, angeführte Rechtsträger im Bereich der Landesverwaltung und der Gemeindeverwaltung (im Folgenden: Rechtsträger)

- für die inhaltliche Gestaltung audiovisueller kommerzieller Kommunikation und entgeltlicher Veröffentlichungen (im Folgenden: Veröffentlichungen).