Unvereinbarkeit
Ein Mitglied der Landesregierung darf nicht gleichzeitig Mitglied des Nationalrates, des Europäischen Parlaments, der Bundesregierung oder Bürgermeister sein.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
