Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

I. Allgemeine Bestimmungen

Landeshoheit

Niederösterreich ist ein selbständiges Bundesland (Land Niederösterreich) der demokratischen Republik Österreich. Es übt alle Staatsbefugnisse aus, die nicht ausdrücklich dem Bund übertragen sind.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.