Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschäftsführung

Die Geschäfte des Landessanitätsrates werden durch das Amt der NÖ Landesregierung besorgt. Dazu gehören insbesondere Briefwechsel, Versendung der Sitzungseinladungen und Tagesordnungen sowie die Beschaffung des für die Erstattung und Beratung der Referate erforderlichen amtlichen Bezugsmaterials.