Datenschutz
Die Personalvertretung als Körperschaft öffentlichen Rechts ist insoweit zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten ermächtigt, als dies der Erfüllung der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben dient. Sie kann auf begründetes Verlangen und gegen Ersatz der Kosten kollektivvertragsfähigen, auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden Berufsvereinigungen von Bediensteten die zur Vertretung von Bediensteteninteressen notwendigen personenbezogenen Daten übermitteln.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
