Schlussbestimmungen
und in der Fassung LGBl. Nr. 68/2017 treten mit 1. September 2017 in Kraft. Grundlage für die erstmalige Valorisierung gemäß ist die Veränderung des Verbraucherpreisindex 2010 im Zeitraum von Juni 2015 bis einschließlich Juni 2016.
