Bewertung
Die Bewertung erfolgt nach den Kriterien der und 2 der NÖ Bewertungs- und Referenzverwendungsordnung, LGBl. 2100/1 in der jeweils geltenden Fassung.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Bewertung
Die Bewertung erfolgt nach den Kriterien der und 2 der NÖ Bewertungs- und Referenzverwendungsordnung, LGBl. 2100/1 in der jeweils geltenden Fassung.