Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bewertung

Die Bewertung erfolgt nach den Kriterien der und 2 der NÖ Bewertungs- und Referenzverwendungsordnung, LGBl. 2100/1 in der jeweils geltenden Fassung.