Abschnitt 3
Ausbildung zum Facharbeiter
Formen der Ausbildung
Die Ausbildung zum Facharbeiter erfolgt durch:
1. Lehre und Facharbeiterprüfung ( - 13 Abs. 1 Z 1)
2. Besuch einer Schule ohne Facharbeiterprüfung ()
3. Besuch einer Schule und Facharbeiterprüfung ( und 3)
4. Sonderform der Ausbildung und Facharbeiterprüfung ()
5. Anschlußlehre und Facharbeiterprüfung ()
6. Einschlägige praktische Tätigkeit und Facharbeiterprüfung ()
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
