Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt 3

Ausbildung zum Facharbeiter

Formen der Ausbildung

Die Ausbildung zum Facharbeiter erfolgt durch:

1. Lehre und Facharbeiterprüfung ( - 13 Abs. 1 Z 1)

2. Besuch einer Schule ohne Facharbeiterprüfung ()

3. Besuch einer Schule und Facharbeiterprüfung ( und 3)

4. Sonderform der Ausbildung und Facharbeiterprüfung ()

5. Anschlußlehre und Facharbeiterprüfung ()

6. Einschlägige praktische Tätigkeit und Facharbeiterprüfung ()

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben