Aufsicht
Die Landesregierung hat das Aufsichtsrecht über die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle. Die Aufsichtsbehörde hat gesetzwidrige Beschlüsse des Ausschusses aufzuheben. Sie ist berechtigt, sich über alle Angelegenheiten der land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zu unterrichten.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
