Beschwerde der Beschuldigten
Auf Grund einer nur von den jeweiligen Beschuldigten erhobenen Beschwerde darf das Disziplinarerkenntnis nicht zu deren Ungunsten abgeändert werden.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
