Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendung des AVG und des Zustellgesetzes

Soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren

1. das AVG mit Ausnahme der bis 4, 12, 39 Abs. 2a, 41, 42, 44a bis 44g, 51, 57, 58a, 62 Abs. 3, 63 bis 67, 68 Abs. 2 und 3, 73 Abs. 2 und 3, 75 bis 79 sowie

2. das Zustellgesetz

anzuwenden.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.