Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Versorgung der Halbwaisen bei Abgängigkeit der überlebenden Ehegatten

Auf die Dauer der Abgängigkeit der überlebenden Ehegatten von beamteten Bediensteten sind die von beamteten Bediensteten hinterlassenen Halbwaisen wie Vollwaisen zu behandeln.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.