Inhalt des Pensionskontos
Für jedes Kalenderjahr der Führung des Kontos sind folgende personenbezogene Daten kontenmäßig zu erfassen:
1. die jeweilige Bemessungsgrundlagensumme für Beitragszeiten beim Land Niederösterreich nach ;
2. die jeweilige Bemessungsgrundlagensumme für Zeiten einer Pflichtversicherung nach ;
3. die Bemessungsgrundlagensumme für Beitragszeiten einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung;
4. die jeweilige Bemessungsgrundlagensumme für Versicherungszeiten gemäß bis Z 5;
5. die von der versicherten Person im betreffenden Kalenderjahr erworbene Gutschrift (Teilgutschrift nach );
6. die von der versicherten Person vom erstmaligen Eintritt in die Versicherung bis zum Ende des betreffenden Kalenderjahres erworbene Gutschrift (Gesamtgutschrift nach )
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
