Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 20.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Anspruch auf Alterspension

Den beamteten Bediensteten gebührt eine monatliche Alterspension, wenn ihre Versicherungszeit mindestens 180 Monate beträgt, wovon 84 Monate auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben wurden.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.