Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schulveranstaltungen

(1) An schulpflichtersetzenden Fachschulen können in jeder Schulstufe folgende Schulveranstaltungen unter Verwendung von lehrplanmäßigem Unterricht von höchstens 144 Unterrichtsstunden durchgeführt werden:

- Lehrausgänge,

- Lehrfahrten,

- Sonderveranstaltungen (wie Theater- und Konzertbesuche, Vorträge schulfremder Personen, Wettbewerbe, Feiern) und

- ergänzende Bildungsprogramme.

(2) bis 4 ist anzuwenden.