Ziele
Jede Gemeinschaft benötigt zur Erleichterung des Zusammenlebens bestimmte Regeln. Diese Verordnung soll die Rahmenbedingungen für die Hausordnung der einzelnen landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen schaffen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
