Entstehen der Abgabenschuld
Die Abgabenschuld entsteht mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem das Gewinnen erfolgt.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
