Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Dienststellenleiter im Sinne der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200, haben die vorschriftsmäßige Gebarung bezüglich der Verwaltungsabgaben unter ihrer dienstrechtlichen Verantwortlichkeit zu überwachen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.