Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausgangsbetrag

(1) Der Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe beträgt monatlich € 7.267,3 (Bezug eines Mitgliedes des Nationalrates nach dem Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997).

(2) Der Ausgangsbetrag erhöht sich jährlich mit Wirksamkeit vom 1. Jänner entsprechend dem des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997 in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Die Landesregierung hat die sich durch die Erhöhung ergebenden Ausgangsbeträge im Landesgesetzblatt kundzumachen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.