Aufhebung älteren Rechtes
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft (NÖ Landarbeiterkammerwahlordnung), LGBl.Nr. 9/1951, in der Fassung des Gesetzes LGBl.Nr. 314/1966, außer Kraft.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
