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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 102/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 51 Abs. 3 des NÖ Krankenanstaltengesetzes, LGBl. 9440 i.d.F. LGBl. Nr. 47/2025:

Anlage 1

Gebührenfestsetzung gem. § 51 KAG idgF

Anlage 2

Gebührenfestsetzung Kostenersatz für Sonderleistungen gem. § 45 (1) KAG

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.