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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 102/2025
Präambel/Promulgationsklausel
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 51 Abs. 3 des NÖ Krankenanstaltengesetzes, LGBl. 9440 i.d.F. LGBl. Nr. 47/2025:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
