Mitwirkung der Bundespolizei
Die Organe der Bundespolizei haben hinsichtlich der Kurzparkzonenabgabe einzuschreiten durch
- Vorbeugungsmaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen und
- Maßnahmen, die für die Einleitung oder Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
