Parteistellung
Unbeschadet der Regelung der Parteistellung im der NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 in der geltenden Fassung haben im Verfahren zur Bewilligung von Bauwerken in Kleingärten die Kleingartenvereine Parteistellung hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Abschnitts 3.
