Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Parteistellung

Unbeschadet der Regelung der Parteistellung im der NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 in der geltenden Fassung haben im Verfahren zur Bewilligung von Bauwerken in Kleingärten die Kleingartenvereine Parteistellung hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Abschnitts 3.