Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gerichtliche Anerkennung

Liegen Gründe für die Nichtanerkennung der Adoption gemäß vor, so kann der Kinder- und Jugendhilfeträger bei Gericht die entsprechenden Anträge stellen.