Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Kapitel

Mitwirkung an der grenzüberschreitenden Adoption

Prüfung der Eignung von Adoptiveltern und Adoptivelternteilen

Der Kinder- und Jugendhilfeträger hat bei der grenzüberschreitenden Adoption zu prüfen, ob das Ziel der Adoptionsvermittlung gemäß gewährleistet ist.