3. Kapitel
Mitwirkung an der grenzüberschreitenden Adoption
Prüfung der Eignung von Adoptiveltern und Adoptivelternteilen
Der Kinder- und Jugendhilfeträger hat bei der grenzüberschreitenden Adoption zu prüfen, ob das Ziel der Adoptionsvermittlung gemäß gewährleistet ist.
