Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beratung und Begleitung der leiblichen Eltern

Der Kinder- und Jugendhilfeträger hat erforderlichenfalls die leiblichen Eltern und Elternteile vor und während der Adoptionsabwicklung zu beraten und zu begleiten.