Beratung und Begleitung der leiblichen Eltern
Der Kinder- und Jugendhilfeträger hat erforderlichenfalls die leiblichen Eltern und Elternteile vor und während der Adoptionsabwicklung zu beraten und zu begleiten.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Beratung und Begleitung der leiblichen Eltern
Der Kinder- und Jugendhilfeträger hat erforderlichenfalls die leiblichen Eltern und Elternteile vor und während der Adoptionsabwicklung zu beraten und zu begleiten.