Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Persönlicher Anwendungsbereich

Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ist ein Hauptwohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Aufenthalt in Niederösterreich von werdenden Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Zivilrechtliche Bestimmungen nach bleiben davon unberührt.