Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einrichtungen des Kinder- und Jugendhilfeträgers

Die Bestimmungen der bis 55 gelten in gleicher Weise auch für Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, die der Kinder- und Jugendhilfeträger selbst betreibt.