3. Abschnitt
Soziale Dienste für Eltern, werdende Eltern, Familien, Kinder und Jugendliche
1. Kapitel
Allgemeines
Ziel der Sozialen Dienste
Soziale Dienste der Kinder- und Jugendhilfe werden vom Kinder- und Jugendhilfeträger zur Förderung der Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen und zur Bewältigung des alltäglichen Familienlebens zur Verfügung gestellt und können von Eltern, werdenden Eltern, anderen mit der Pflege und Erziehung betrauten Personen, Familien, Kindern und Jugendlichen nach eigenem Ermessen in Anspruch genommen werden.
