Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Leistungsbeschreibungen und Leistungsentgelte

Diese Verordnung regelt:

1. In Anlage 1 die Leistungsbeschreibungen,

2. in Anlage 2 die Leistungsentgelte (insbesondere Tagsätze)

für vom Kinder- und Jugendhilfeträger beauftragte Leistungen in NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen.