Leistungsbeschreibungen und Leistungsentgelte
Diese Verordnung regelt:
1. In Anlage 1 die Leistungsbeschreibungen,
2. in Anlage 2 die Leistungsentgelte (insbesondere Tagsätze)
für vom Kinder- und Jugendhilfeträger beauftragte Leistungen in NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen.
