Bezeichnung
Jeder Privatkindergarten ist unter Anführung des Kindergartenerhalters ausdrücklich als “Privatkindergarten” zu bezeichnen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
