Formblätter
Die Ermittlung der Einheitssätze zur Berechnung der Kanalbenützungsgebühr und die Ermittlung des schmutzfrachtbezogenen Anteiles der Kanalbenützungsgebühr ist entsprechend der in der Anlage angeschlossenen Formblätter vorzunehmen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
