Hauptstück B
Allgemeine Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Krankenanstalten
Errichtungs- und Betriebsbewilligung für bettenführende Krankenanstalten
Bettenführende Krankenanstalten bedürfen sowohl zu ihrer Errichtung als auch zu ihrem Betriebe einer Bewilligung der Landesregierung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
