Bewilligungen nach , 10, 10c, 10e und 11 sind der Bundesgesundheitsagentur unverzüglich bekannt zu geben.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Bewilligungen nach , 10, 10c, 10e und 11 sind der Bundesgesundheitsagentur unverzüglich bekannt zu geben.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.