Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt 1b

Befugnis zur Eigenjagd, Antragstellung

Bei der Antragstellung auf Anerkennung der Befugnis zur Eigenjagd oder zur Erweiterung bestehender Eigenjagdgebiete () sind die auf der Homepage des Landes Niederösterreich (www.noe.gv.at) zur Verfügung gestellten Formulare oder die Formulare der Anlage 7a bis 7c zu verwenden.