Abschnitt 1a
Bagatellbetrag
Die Höhe des Bagatellbetrages für die Auszahlung des Pachtschillings beträgt € 15,–.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt 1a
Bagatellbetrag
Die Höhe des Bagatellbetrages für die Auszahlung des Pachtschillings beträgt € 15,–.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.