Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt 11

Kostenvergütung für Jagdbeiratsmitglieder

Arten der Kostenvergütung

Dem Mitglied des Jagdbeirates gebühren

1. die Reisekostenvergütung gemäß ; sie umfaßt die Kosten der Beförderung der Person für die Strecke zwischen dem Wohnort und dem Ort der Dienstverrichtung und zwischen den Orten mehrerer Dienstverrichtungen;

2. die Reisezulage gemäß und 41; sie umfaßt die Tagesgebühr und die Nächtigungsgebühr.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.