Abschnitt 11
Kostenvergütung für Jagdbeiratsmitglieder
Arten der Kostenvergütung
Dem Mitglied des Jagdbeirates gebühren
1. die Reisekostenvergütung gemäß ; sie umfaßt die Kosten der Beförderung der Person für die Strecke zwischen dem Wohnort und dem Ort der Dienstverrichtung und zwischen den Orten mehrerer Dienstverrichtungen;
2. die Reisezulage gemäß und 41; sie umfaßt die Tagesgebühr und die Nächtigungsgebühr.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
