Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Altersklassen

Die der Abschußplanung unterliegenden Wildstücke sind in Altersklassen zu unterteilen. Die Zuordnung in eine bestimmte Altersklasse ist wie folgt vorzunehmen:

1. Rehböcke, die

das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Jährlinge,

das 2. Lebensjahr vollendet haben: Ältere Böcke;

2. Rothirsche, die

das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,

das 5. Lebensjahr vollendet und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,

das 10. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;

3. Damhirsche, die

das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,

das 3. Lebensjahr vollendet und das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,

das 9. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;

4. Sikahirsche, die

das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,

das 3. Lebensjahr vollendet und das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,

das 8. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;

5. Gamsböcke, die

das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,

das 3. Lebensjahr vollendet und das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,

das 8. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;

6. Gamsgeißen, die

das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III,

das 3. Lebensjahr vollendet und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II,

das 10. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;

7. Muffelwidder, die

das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Jugend,

das 4. Lebensjahr vollendet haben: Ältere Widder.