Schonzeiten
Unbeschadet von dürfen alle jagdbaren Tiere, die im nicht angeführt sind, während des ganzen Jahres, Federwild insbesondere während der Brut- und Aufzuchtszeit weder verfolgt, noch gefangen, noch erlegt, noch absichtlich gestört und auch grundsätzlich nicht gehalten werden. Gelege des Federwildes (Nester und Eier) sind grundsätzlich ganzjährig geschont.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
