Abschnitt 5a
Weiterbildungskurse für Jagdaufseher
Vom NÖ Landesjagdverband ist jährlich mindestens ein Weiterbildungskurs für Jagdaufseher gemäß § 68a NÖ JG zu jedem der in bis 4 NÖ JG genannten Themenbereiche anzubieten. Der Jagdaufseher hat innerhalb von drei Jahren mindestens einen dieser Weiterbildungskurse zu besuchen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
