Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt 5a

Weiterbildungskurse für Jagdaufseher

Vom NÖ Landesjagdverband ist jährlich mindestens ein Weiterbildungskurs für Jagdaufseher gemäß zu jedem der in bis 4 NÖ JG genannten Themenbereiche anzubieten. Der Jagdaufseher hat innerhalb von drei Jahren mindestens einen dieser Weiterbildungskurse zu besuchen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.