Identitätsnachweis
Zu Beginn der Prüfung haben sich die Prüfungswerber beim Vorsitzenden der Prüfungskommission über ihre Identität auszuweisen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann ein Prüfungswerber jederzeit von der Prüfung zurücktreten.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
