Förderung der Jugendarbeit
Das Land fördert die Aus- und Weiterbildung von Personen, die in Niederösterreich mit außerschulischer Jugendarbeit befaßt sind.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
