Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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II. Hauptstück

Wirkungsbereich der Gemeinde

1. Abschnitt

Einteilung des Wirkungsbereiches

Begriff

Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein eigener und ein vom Bund oder Land übertragener.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.