II. Hauptstück
Wirkungsbereich der Gemeinde
1. Abschnitt
Einteilung des Wirkungsbereiches
Begriff
Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein eigener und ein vom Bund oder Land übertragener.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
