Übergangsbestimmungen
Die Gemeinden des Verwaltungsbezirkes Wien-Umgebung haben bis 31. Dezember 2016 Gemeindesiegel anzuschaffen, in denen der Name des Verwaltungsbezirkes genannt ist, dem sie ab 1. Jänner 2017 angehören.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmungen
Die Gemeinden des Verwaltungsbezirkes Wien-Umgebung haben bis 31. Dezember 2016 Gemeindesiegel anzuschaffen, in denen der Name des Verwaltungsbezirkes genannt ist, dem sie ab 1. Jänner 2017 angehören.