Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Zahlungsverkehr

Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Ein- und Auszahlungen können erfolgen:

1. durch Bareinzahlung bzw. -auszahlung

2. durch bargeldlosen Zahlungsverkehr.