Wasserabgabenordnung
Der Gemeinderat hat gleichzeitig mit der Verordnung über die Ausschreibung der Wasserversorgungsabgaben und der Wassergebühren eine Wasserabgabenordnung zu beschließen. Diese hat zu enthalten:
a) den Einheitssatz und dessen Berechnungsgrundlagen ();
b) die Bereitstellungsgebühr und deren Berechnungsgrundlagen ();
c) den Ablesungszeitraum ();
d) die Grundgebühr ().
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
