Veröffentlichung des Wahlergebnisses
Die Wahlergebnisse sind vom Wahlausschuß, beim Bestehen eines Zentralwahlausschusses von diesem, durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde und in allen Dienststellen kundzumachen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
