Mandatsermittlung der Wahlausschüsse
Der Wahlausschuß hat für die Dienststelle, für die er eingerichtet wurde, die für diese Dienststelle zu vergebenden Mandate auf Grund der Wahlzahl, die gemäß des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes, LGBl. 2002 auf zwei Dezimalstellen zu errechnen ist, zu ermitteln und auf die Wählergruppen zu verteilen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
