Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mandatsermittlung der Wahlausschüsse

Der Wahlausschuß hat für die Dienststelle, für die er eingerichtet wurde, die für diese Dienststelle zu vergebenden Mandate auf Grund der Wahlzahl, die gemäß des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes, LGBl. 2002 auf zwei Dezimalstellen zu errechnen ist, zu ermitteln und auf die Wählergruppen zu verteilen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.