Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kundmachung von Wahllokal und Wahlzeit

Jeder Wahlausschuß bestimmt für sich das Wahllokal und die Wahlzeit. Diese sind bei Bestehen des Zentralwahlausschusses diesem rechtzeitig bekanntzugeben.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.