Kundmachung von Wahllokal und Wahlzeit
Jeder Wahlausschuß bestimmt für sich das Wahllokal und die Wahlzeit. Diese sind bei Bestehen des Zentralwahlausschusses diesem rechtzeitig bekanntzugeben.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
