Personalakt
Über jede Vertragsbedienstete und jeden Vertragsbediensteten ist ein Personalakt zu führen, der alle die Person und das Dienstverhältnis betreffenden Urkunden und rechtlich bedeutsamen Schriftstücke zu enthalten hat.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Personalakt
Über jede Vertragsbedienstete und jeden Vertragsbediensteten ist ein Personalakt zu führen, der alle die Person und das Dienstverhältnis betreffenden Urkunden und rechtlich bedeutsamen Schriftstücke zu enthalten hat.